§ 1 Unterricht und Unterrichtsräume
- Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich. Der/die Lehrer/in beendet den Unterricht.
- Nach Beginn des Unterrichts setzen sich die Schüler/innen ruhig an ihren Platz und legen ihre Arbeitsmaterialien für die Stunde bereit.
- Vor Fachräumen/Werkstätten warten die Schüler/innen vor Unterrichtsbeginn ruhig auf ihre Lehrer/innen.
- Ist der/die Lehrer/in 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht erschienen, informiert ein/eine vom Kurs oder der Klasse bestimmte/r Schüler/in die Schulleitung oder das Schulsekretariat.
- Sollten Schüler/innen zu spät kommen, begeben sie sich schnell und leise an ihren Platz.
- Der Unterricht ist Arbeitszeit. Diese kann nur dann erfolgreich sein, wenn Störungen vermieden werden.
- Jede/r Lehrer/in ist verpflichtet, am Ende einer Unterrichtsstunde den Unterrichtsraum in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen zu lassen. Die Schüler/innen sind verpflichtet dieser Aufforderung Folge zu leisten. Im Klassenraum werden nach der letzten Unterrichtsstunde, die dort stattfindet, die Stühle hochgestellt.
§ 2 Verhalten im Schulbereich
- Das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft erfordert von allen Schulangehörigen gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. Alle sind für die Ordnung im Schulbereich mitverantwortlich.
- In den Pausen sind die Klassenzimmer abgeschlossen.
- Die Gebäude und das Inventar sind schonend zu behandeln. Bei vorsätzlicher Beschädigung muss der Verursacher Schadenersatz leisten.
- Die Kurzpausen dienen nur dem Wechsel der Klassenräume und dem Aufsuchen der Toiletten.
- In der Schule sind der Genuss, Besitz und Verkauf von Alkohol und Drogen verboten . Das Besuchen des Unterrichts im berauschten Zustand ist untersagt.
- Das Rauchen ist im gesamten Schulbereich gesetzlich verboten. Volljährigen Schülern stehen Raucherzonen zur Verfügung.
- Im gesamten Schulbereich sind Lärmen, Rennen und Ausspucken zu unterlassen.
- Die Demonstration radikaler Gesinnungen z.B. durch Äußerungen, Kleidung, Embleme ist absolut unerwünscht.
- Schülerinnen und Schüler der Klasse sorgen für Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen. Grundsätzlich soll Müll vermieden werden. Müll muss sorgfältig getrennt und in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden. Lehrer/-innen und Schüler/-innen haben auf sinnvollen Umgang mit Energie (Licht, Heizung) zu achten. Der Ordnungsdienst ist für die Sauberkeit der Tafel und des Klassenraums verantwortlich, sowie für die Schließung der Fenster nach Unterrichtsschluss.
§ 3 Versäumnisse
- Bei Versäumnissen ist die Schule und ggf. der Betrieb sofort zu benachrichtigen. Erfolgt die Entschuldigung telefonisch, per Mail oder mündlich, ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Erfolgt diese Entschuldigung nicht fristgerecht, gilt der/ die Schüler/-in als unentschuldigt, auch wenn die Entschuldigung verspätet nachgereicht wird.
- Versäumter Unterrichtsstoff ist vom Schüler/-in selbständig nachzuholen.
- Unentschuldigtes Fehlen wird den Erziehungsberechtigten mitgeteilt. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen sowie andere schwerwiegende Verstöße gegen die Schul-und Hausordnung werden mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet und können zum Schulausschluss führen (Schulgesetz § 90).
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Tests und Klassenarbeiten wird die Note „ungenügend“ erteilt.
§ 4 Sonstiges
- Die Benutzung von Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten ist nur in der unterrichtsfreien Zeit erlaubt. Während des Unterrichts sind diese Gegenstände auszuschalten. Bei Missbrauch können diese eingezogen werden. Das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen sowie das Abspielen von Datenträgern mit menschenverachtenden oder gewaltverherrlichenden Inhalten ist auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten.
- Das Tragen und Mitführen von Waffen ist verboten.
- In Werkstätten und Fachräumen und die Computernutzung gelten gesonderte Benutzungsordnungen.
- Den Anweisungen der Schulleitungen und der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Für alle Schüler besteht Auskunftspflicht über ihre Person.
- Bei Nichteinhaltung der Schul- und Hausordnung machen die Schulleiter von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Stand 04.09.2019