Unsere Räumlichkeiten werden von vielen Menschen für unterschiedliche Zwecke genutzt. Um Ihnen den Aufenthalt in unseren Räumen möglichst angenehm gestalten zu können, ist es notwendig, bestimmte Regeln für die Nutzung der Räume und das Verhalten auf dem Gelände des Bildungszentrums einzuhalten
Diese Hausordnung dient dem Ziel, eine erfolgreiche Zusammenarbeit und ein harmonisches Miteinander in den verschiedenen Lehrgängen und Bereichen sowie mit dem Hausumfeld zu ermöglichen. Sie gilt für alle BesucherInnen, TeilnehmerInnen und Betreute gleichermaßen.
§ 1 Erhaltung von Einrichtung und Geräten
Mit dem Gebäude und der Einrichtung/Geräten muss schonend umgegangen werden. Für mutwillig oder fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der/die VerursacherIn.
§ 2 Diebstahlsvorbeugung
Es ist darauf zu achten, dass keine Wertgegenstände in den Räumen des Hauses sowie in den Spinden abgelegt werden. Bei Diebstahl kann vom IB kein Schadenersatz geleistet werden.
§ 3 Haftung
Das Bildungszentrum haftet nicht bei Verlust durch Diebstahl, Einbruch oder in Fällen höherer Gewalt. Weiterhin wird kein Ersatz bei Beschädigung von Kleidung/privater Ausstattung gewährt.
§ 4 Aufenthalt in den zugewiesenen Räumlichkeiten
Den Teilnehmern und Betreuten ist nur der Aufenthalt in den zugewiesenen Räumlichkeiten gestattet. Andere Räume des Hauses dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht betreten oder genutzt werden.
§ 5 Sport, Fußballspiel
Auf dem Gelände sind Ballspiele und sonstige sportliche Aktivitäten nur auf den dafür ausgewiesenen Sportflächen zulässig.
§ 6 Unfälle
Wenn TeilnehmerInnen und Betreute das Gelände der Einrichtung während der Pausen verlassen, so geschieht dies auf eigene Gefahr. Unfälle, die auf dem direkten Weg von oder zu den Einrichtungen sowie auf dem IB Gelände geschehen sind, müssen sofort dem Ausbildungspersonal oder dem Sekretariat gemeldet werden.
§ 7 Sicherheit
Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen ist untersagt, es sei denn, die Räume sind speziell dafür ausgewiesen.
Spreng- und Explosionsstoffe dürfen nicht in das Haus oder auf das Grundstück gebracht werden.
Die Sicherheitsvorschriften in Gefahrenbereichen sind zu beachten. Weiterhin ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
§ 8 Fluchtweg
Die Fluchtwege sind frei zu halten und dürfen auch nicht durch kurzzeitiges Lagern von Kisten, Mobiliar oder ähnlichem verstellt sein.
§ 9 Schließen der Räume
Die Räume müssen am Ende des Unterrichtstages abgeschlossen werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen sind.
§ 10 Sauberkeit
Jede(r) TeilnehmerIn und Betreute ist gehalten, die Werkstatt-, Unterrichts- und Allgemeinräume sauber zu halten und sich an den Ordnungsdiensten zu beteiligen. Mit dem Mobiliar, den Unterrichtsgeräten und anderen Gegenständen ist sorgfältig umzugehen. Abfälle sind in die dafür bereitgestellten Behälter zu werfen. Der Verzehr von Speisen und Getränken in den Unterrichtsräumen und Werkstätten ist nicht erlaubt.
Generell erfolgt die Reinigung der Räumlichkeiten durch beauftragte Reinigungsbetriebe.
Zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit kann die Hausleitung/Hausmeister einen Ordnungs-dienst, bestehend aus Lehrgangsteilnehmern, mit der Reinigung beauftragen.
§ 11 Lüftung der Räume
Die Räume sind regelmäßig zu lüften. Kurzes Stoßlüften ist dabei energiesparender als Dauerlüftung durch gekippte Fenster.
§ 12 Müll
Müll darf nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen gesammelt werden. Es ist darauf zu achten, dass kein Abfall im Haus, auf den Zugangswegen oder dem Standplatz der Müllgefäße verschüttet wird. Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln u.ä. dürfen auf keinen Fall in Toiletten oder in Abflussbecken geworfen werden.
§ 13 Abstellen von Fahrzeugen
Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Ständer abzustellen. Krafträder oder Kraftfahrzeuge dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung auf dem Gelände geparkt werden.
§ 14 Alkohol und sonstige Rauschmittel
Aus Gründen der Sicherheit ist eine Teilnahme an Unterweisung oder Unterricht bzw. ein Aufenthalt auf der Fläche des Bildungszentrums in angetrunkenem oder anderweitig berauschten Zustand nicht erlaubt. Bei Unfällen unter der Einwirkung von Rauschmitteln übernimmt weder der IB noch die Berufsgenossenschaft die Haftung. Selbstverständlich sind das Mitführen und die Einnahme von Alkohol und anderen Drogen während der Lehrgangszeiten – auch in den Pausen – nicht gestattet.
§ 15 Rauchen
Das Rauchen ist in den dafür vorgesehenen Zonen gestattet, wobei Aschenbecher benutzt werden müssen. In den Klassenräumen, Werkstätten, Toiletten und Hausfluren ist das Rauchen untersagt.
§ 16 Gewalt
Gewalttätige Handlungen werden in unserer Einrichtung nicht geduldet! Wer mit gewalttätigen Handlungen beginnt, sich daran beteiligt oder dazu aufhetzt, muss mit Hausverweis und einer Anzeige rechnen. Das Mitbringen von Waffen aller Art ist streng verboten!
Wir dulden an unserer Schule keine rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen oder sonst menschenverachtende Gesinnungen, weder durch Wort und Schrift noch durch entsprechende Symbole.
Sexuelle Belästigungen jeglicher Art ist untersagt! Unerwünschter Körperkontakt („Grapschen“), Aufforderungen zu sexuellen Handlungen und Andeutungen von Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen, anzügliche Bemerkungen und Kommentare sowie das Zeigen sexistischer und pornografischer Darstellungen sind Beispiele sexueller Belästigung.
§ 17 Lärm
Da Unterrichts- und Pausenzeiten nicht einheitlich geregelt sind, ist darauf zu achten, daß diejenigen, die Unterricht haben, nicht durch Pausenlärm gestört werden. Es ist Rücksicht auf andere im Haus und auf unsere Nachbarn außerhalb des Hauses zu nehmen. Die Teilnehmer haben sich in den Pausen in den dafür vorgesehenen Räumen/Plätzen aufzuhalten.
§ 18 Handy/Musikgeräte/Multifunktionsgeräte
Die Benutzung von Handy und Musikgeräten (Walk-, Discman,...) und Multifunktionsgeräten ist während des Unterrichts nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Geschäftsleitung möglich. Ohne Zustimmung müssen sämtliche Handys/Musikgeräte/Multifunktionsgeräte während des Unterrichts ausgeschaltet sein. Außerhalb des Unterrichts ist Rücksicht auf die anderen Schüler zu nehmen (Lautstärke etc.).
Aufzeichnungen (z.B. Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen) sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsleitung möglich. Unberechtigt angefertigte Aufzeichnungen werden vom Personal bzw. seinen Erfüllungsgehilfen eingezogen und ggf. einer strafrechtlichen Verfolgung zugeführt.
§ 19 Computer/Internet
Computerspiele dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Lehrkräfte verwendet werden. Generell darf keine mitgebrachte Software auf die Geräte des IB-Bildungszentrums geladen werden. Die Benutzung des Internets dient ausschließlich der Bildung; insbesondere der Abruf von jugendgefährdenden Internetseiten ist verboten. Private e-Mails sind nicht gestattet.
Anerkennung der Hausordnung und Folgen des Verstoßes
Der Nutzer des Gebäudes erkennt die Hausordnung durch das Betreten bzw. die Nutzung des Gebäudes an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung stellt eine vertragswidrige Nutzung der Räume dar. Bei schwerwiegenden Fällen oder im Wiederholungsfall kann der Nutzer von der Hausleitung ermahnt, verwarnt bzw. aus den Räumlichkeiten verwiesen werden.
Ansprechpartner für die Einhaltung und Umsetzung der Richtlinien ist das Schulleitungsteam.