• Diese Vorschrift gilt für alle Personen, die sich in einem EDV-Raum aufhalten.

          Sie umfasst die gesonderten Vorschriften für

          1.     Raumordnung

          2.     Gerätenutzung

           

          Änderungen und Ergänzungen werden ebenfalls zu Bestandteilen der Vorschriften.

          Jeder, der einen EDV-Raum und/oder ein DV-Gerät benutzen möchte, erhält eine Durchschrift der einzelnen Vorschriften und bestätigt durch Unterschrift, dass die Vorschriften ausgehändigt wurden, verstanden wurden und er verpflichtet sich damit, die Vorschriften unter allen Umständen einzuhalten.

          Ohne Verpflichtungserklärung ist der Zutritt zu den EDV-Räumen und die Benutzung der DV-Geräte untersagt.


          1. Raumordnung

          Unterrichtsraum ist der jeweils im Stundenplan eingetragene Raum.

          Aufenthalt in Unterrichtsräumen ist nur bei Anwesenheit einer Lehrkraft erlaubt. Verlässt die Aufsicht den Raum, so muss der Raum zwingend leer und abgeschlossen sein, es darf sich dann niemand mehr darin aufhalten.

          o   Das Betreten fremder Unterrichtsräume ist nicht erlaubt.

          o   Die Aufsichtsperson verlässt als letzte den Raum und verschließt ihn.

          o   Persönliche Geräte dürfen in Unterrichtsräumen nicht mitgebracht und/oder benutzt werden.

          o   Das Mitbringen und der Verzehr von Essen und Getränken ist verboten.

          o   Das Mobiliar darf nicht verschoben oder getauscht werden.

          o   Die Geräte dürfen nicht bewegt oder getauscht werden.

          o   An den Geräten darf nicht manipuliert werden.

          o   Anschlüsse an Geräten dürfen nur vom Fachpersonal angesteckt, umgesteckt oder abgesteckt werden.

          Beschädigung der Einrichtung und des Raumes erfüllten den Tatbestand der Sachbeschädigung. Daraus folgen, unbeschadet der schulischen Sanktionen, Schadenersatzforderungen und immer eine Strafanzeige.

           

          2. Gerätenutzung

          Nutzung der Geräte und Programme ist nur im Rahmen des Unterrichts erlaubt.

          Die Lehrkraft bestimmt den Einsatz der Geräte, Programme und temporäre Ausnahmen der Regeln.

          Private Nutzung ist untersagt:

          o   Untersagt ist die Nutzung von Web-Chat.

          o   Untersagt ist die Nutzung von Messenger-Programmen.

          o   Untersagt ist die Nutzung privater E-Mail.

          o   Untersagt ist die Nutzung von Spielen.

          o   Untersagt ist der Besuch von Webseiten mit pornografischem und/oder Gewalt verbreitenden Inhalten.

          o   Untersagt ist der Besuch von Tauschbörsen.

          o   Untersagt ist der Besuch von Auktionen.

          o   Untersagt ist der Besuch von Web-Radio.

          o   Untersagt ist der Download von Dateien.

          o   Private Ausdrucke sind kostenpflichtig.

           

          Datenschutzgesetz:

          o   Kennworte dürfen nicht weitergegeben werden.

          o   Geräteeinstellungen dürfen nicht verändert werden.

          o   Dateien dürfen nicht gelöscht werden.

          o   Im Root-Verzeichnis und auf dem Desktop dürfen keine Dateien gespeichert werden (speichern ist nur im Bereich „Eigene Dateien“ oder freigegebenen Verzeichnissen erlaubt).

          o   Keine Installation von Programmen und/oder Geräten.

          o   Kein Hintergrundbild.

          o   Keine Veränderung des Desktops.

          o   Keine Freigaben von:

          -         Druckern

          -         Laufwerken

          -         Ordner

          -         Dateien

           

           

          Sachbeschädigung:

          o   Geräte dürfen nicht ortsverändert werden.

          o   Mäuse, Tastaturen, Bildschirme und Computer dürfen nicht getauscht werden.

          o   Anschlusskabel dürfen nicht ausgesteckt und/oder umgesteckt werden.

          o   Die Verkabelung darf nicht verändert werden.

          o   Reparaturversuche sind nicht erlaubt.

           

          Beschädigung der Einrichtung und des Raumes und Verstöße gegen das Datenschutzgesetz sind Straftaten. Daraus folgen, unbeschadet der schulischen Sanktionen, Schadenersatzforderungen und immer eine Strafanzeige.